Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Haftungsbegrenzung des Auftragnehmers (Immoland Ebersberg)

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, möglichst richtige und vollständige Angaben zu erhalten; unsere Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit beschränkt sich jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Hinweis auf Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden. Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.

3. Pflichten des Auftraggebers (Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer usw.)

Der Auftraggeber (Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer usw.) verpflichtet sich, alle Daten wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und befreit uns hinsichtlich der Weitergabe von datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Der Auftraggeber haftet bei falschen Angaben für die bei uns und anderen Vertragspartnern entstandenen Schäden.
Unsere Angebote sind nur für den Adressaten selbst bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln.
Die Weitergabe an Dritte darf nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Bei unbefugter Weitergabe und darauf beruhendem Vertragsabschluss durch Dritte verpflichtet sich der Auftraggeber zum Schadenersatz in Höhe der ortsüblichen Nachweis-/ Vermittlungsgebühr.
Ist dem Auftraggeber ein von uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so hat er dies innerhalb von 5 Tagen, unter nachprüfbarer Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt der Nachweis durch unsere Firma als erbracht und anerkannt.

4. Provisionshöhe

Unsere Provision für Nachweis oder Vermittlung, bzw. für ein von uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt beträgt:

  • 3,57 % des Kaufpreises (inklusive 19 % MwSt) für den Verkäufer;
  • 3,57 % des Kaufpreises (inklusive 19 % MwSt) für den Käufer;
  • 2,38 Monatsmieten (inklusive 19 % MwSt) für den Mieter bei Suchauftrag bzw. Vermieter bei Vermittlungsauftrag;
  • 3,57 % (inklusive 19 % MwSt) des kapitalisierten Erbbauzinses für den Erbbaurechtsnehmer;

Die Provision ist jeweils bei Vertragsabschluss zahlbar und fällig.

5. Provisionsanspruch

  1. Die Provision nach Punkt 4 dieser Bedingungen wird ebenso fällig, falls über das nachgewiesene Objekt ein anderer als ursprünglich vorgesehenen Vertrag abgeschlossen wird, der mit dem ursprünglichen vorgesehenen Vertrag wirtschaftlich identisch ist.
  2. Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages allein genügt zur Entstehung der Provisionspflicht, auch wenn später ohne unsere weitere Mitwirkung ein Vertragsabschluss über das nachgewiesene Objekt zustande kommt. Der Ursachenzusammenhang zwischen dem Maklernachweis und einem eventuell späteren Vertragsabschluss wird durch spätere Direktangebote des Verkäufers/Vermieters nicht unterbrochen.
  3. Die Provisionspflicht nach Punkt 4 entsteht auch, soweit durch unsere vermittelnde Tätigkeit ein Vertragsabschluß über ein bereits bekanntes Objekt zustande kommt und unsere Tätigkeit – bei objektiver Betrachtung – als mitursächlich für den Vertragsabschluss anzusehen ist.
  4. Die Rückgängigmachung eines einmal zustandegekommenen Vertrages durch Aufhebung, Rücktritt, Eintritt einer auflösenden Bedingung oder Rechtsungültigkeit berührt den Provisionsanspruch nicht, soweit die Ursache vom Provisionspflichtigen zu vertreten ist (z.B. Unterlassen von Anträgen, Nichtbetreiben von Genehmigungen, Zurückhaltung wesentlicher Angaben etc.). Auf mögliche Schadensersatzansprüche anderer Vertragspartner wird hiermit hingewiesen.
  5. Da wir nicht ohne Provisionsberechnung gem. Punkt 4 tätig werden, bedeutet die Besichtigung eines angebotenen Objekts, die weitere Inanspruchnahme unserer Dienste oder die Aufnahme von Verhandlungen über nachgewiesene Objekte eine Anerkennung der vor- und nachstehenden Bedingungen. Die Abweichung davon bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.


6. Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Rahmen sogenannter „Fernabsatzverträge“

Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis eines von uns übermittelten Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Aufgrund der, ab 13.06.2014 geltenden EU-Verbraucherrechtrichtlinie haben Sie als Verbraucher gemäß § 355 BGB ein Widerrufsrecht bei einem sogenannten „Fernabsatzvertrag“ (§ 312c BGB neue Fassung) oder bei einem Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume unseres Unternehmens (§ 312b BGB neue Fassung).

Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, IMMOLAND EBERSBERG, Stefan Roth, Heinrich-Vogl-Str. 1, 85560 Ebersberg, mittels einer eindeutigen Erklärung – z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail – über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

7. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbestimmungen hierdurch unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.

8. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Ebersberg

FRAGEN ODER ANREGUNGEN?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!